38. Bundestagung in Fulda am 16./17. März 2001

16.03.2001

Erklärung des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU

zur „Euthanasie“

38. Bundestagung in Fulda am 16./17. März 2001

Im Gegensatz zur Legalisierung der Euthanasie in den Niederlanden muss in Deutschland ein anderer Weg beschritten werden, um dem Leiden Schwerstkranker zu begegnen. Dem Leiden des Einzelnen die „Barmherzigkeit“ der Todesspritze gegenüberzustellen, verweist auf eine falsche Alternative.

Menschliches Leben ist im Werden und im Vergehen mehr noch als sonst abhängig von der Begleitung anderer Menschen. Diese Begleitung ist gekennzeichnet vom gegenseitigen Vertrauen. Dieses Vertrauen ist die Grundlage für ein positives Verhältnis zwischen Arzt und Patient. Es gründet auf der Gewissheit, dass der Arzt bis heute im Sinne des hippokratischen Eides handelt, der besagt: „Nie werde ich, auch nicht auf eine Bitte hin, ein tödlich wirkendes Gift verabreichen oder auch nur einen Rat dazu erteilen.“

Diese Vertrauensgrundlage ist im höchsten Maße gefährdet, wenn auf Grund eines Gesetzes oder einer Verfügung der Arzt die Möglichkeit zugesprochen bekommt, aktive Sterbehilfe am Patienten auszuüben. Der Wunsch nach dem Tod auf Bestellung ist nicht der höchste Ausdruck menschlicher Selbstbestimmtheit, sondern der Ruf nach Begleitung in höchster Not. Die Würde im Sterben muss in Zukunft mehr als bisher im deutschen Gesundheitswesen Berücksichtigung finden.

Der Evangelische Arbeitskreis der CDU/CSU möchte das öffentliche Bewußtsein für die großartige Arbeit der Menschen wecken, die das Sterben und den Tod nicht verdrängen, sondern sich damit auseinandersetzen, indem sie Sterbenden den letzten Lebensabschnitt so erträglich und vor allem so menschenwürdig, wie es eben geht, gestalten. Dank und Anerkennung für diese Tätigkeit.

Patienten und ihre Familien, sowie die behandelnden Ärzte würden durch ein Gesetz, das die aktive Sterbehilfe legalisiert, unter einen enormen Gewissensdruck gesetzt. Der scheinbar befreiende Akt des aktiven Tötens Sterbenskranker passt in eine Welt, die Krankheit, Leiden und Tod aus ihren Augen verloren hat. Dies widerspricht unserem christlichen Bild vom Menschen nach, dem dem Menschen auch die Verfügung über das eigene Leben entzogen ist. Jeder Mensch, auch der Sterbende hat die volle Würde menschlichen Lebens. Sie steht unter dem Schutz des Grundgesetzes.

Die Ehrfurcht vor dem menschlichen Leben gebietet es daher, dass in Deutschland mit höchster Notwendigkeit daran gearbeitet wird, dass die Palliativmedizin in allen Bereichen stark gefördert wird. Dieser Zweig des Gesundheitswesens, der sich mit Linderung des Leidens und mit kompetenter Schmerztherapie befasst, wo Heilung aussichtslos ist, muss gestärkt werden.

Die Bundesregierung hat bisher eine angemessene Förderung dieses unterversorgten Bereichs vernachlässigt. In diesem Zusammenhang ist zu überlegen, inwieweit das Betäubungsmittelgesetz einer barmherzigen Tumorschmerztherapie zum Teil entgegensteht.

Anstatt dem Leben abrupt durch die aktive Sterbehilfe ein Ende zu setzen, muss dem Patienten ein menschenwürdiger Ausweg aus seinem unerträglichen Leiden gewiesen werden. Der EAK setzt sich daher dafür ein, dass schmerztherapeutische Behandlungen in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen werden.

Berlin, den 16.03.2001