Antrag zum Thema "Babyklappe"

27.11.2003

Antrag des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK) für den 17. CDU-Bundesparteitag in Leipzig

Der CDU-Bundesparteitag möge beschließen:

Antrag

zum Thema "Babyklappe"

Leben schützen, Leben bewahren, zum Leben ermutigen

In Deutschland kommt es Jahr für Jahr immer wieder zu geheimen Geburten, zur Aussetzung oder gar zur Tötung von Neugeborenen. 40 Fälle pro Jahr werden bekannt, die Hälfte der Kinder überlebt. Die Dunkelziffer dürfte wesentlich höher liegen, Schätzungen gehen von bis zu 1000 Kindern aus.

Die Hintergründe für eine Aussetzung oder gar Tötung des Kindes sind vielschichtig und Fälle in allen Bereichen der Gesellschaft zu finden. Es wird vermutet, dass dramatische Beziehungs- und Familienverhältnisse und extreme Aussichtslosigkeit die Frauen zu diesem Schritt veranlassen.

Die Einrichtung einer "Babyklappe" leistet Hilfe in akuter Not, ist präventives Angebot und bietet jenen Frauen Schutz vor gesellschaftlicher Diskriminierung, die ihrer Aufgabe als Mutter zur Zeit nicht gerecht werden können. Die "Babyklappe" will Hilfsangebot für Frau und Kind sein und dient dem Lebensschutz des Kindes durch

Inobhutnahme und der Frau durch Beratung und Hilfe. Ziel ist es, die Aussetzung oder gar Tötung eines Neugeborenen zu verhindern.

Die CDU Deutschlands unterstützt das Konzept der "Babyklappe". Generell ist eine breit angelegte Öffentlichkeitskampagne notwendig, um das Bekanntwerden der "Babyklappe" zu erreichen und Vorurteile abzubauen. Nur ein großer Bekanntheitsgrad stellt sicher, dass das Angebot zum Lebensschutz für das Kind und zur Hilfestellung für die Mutter wird. Unter Umständen eröffnet das Wissen um einen Ausweg der Mutter in der Krise die Möglichkeit, auch andere Lösungen ins Auge fassen zu können. Die Diskussion einer "Babyklappe" soll die Öffentlichkeit dafür sensibilisieren, dass es existentielle Krisen gibt, die subjektiv ausweglos erscheinen. Erst das Verständnis für das Ausmaß der Krise ermöglicht das Verständnis für die Mutter/Eltern und stärkt Solidarität und Hilfsbereitschaft.

Kritiker betonen das Recht des Kindes, seine Herkunft erfahren zu können. Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung darf allerdings nicht zur unüberwindbaren Hürde für den Schutz des Lebens und der Gesundheit werden. Das Lebensrecht des Kindes steht über dem Identitätsrecht. Es ist gut für ein Kind, seine Herkunft zu kennen, wichtiger aber ist es zu leben.

Zweifelsohne haben keine Aufklärung und kein Fortschritt es bisher erreicht, das Gefühl der Ohnmacht, Hilflosigkeit und Einsamkeit mancher schwangerer Frauen und Mütter aus der Welt zu schaffen. Die Nutzung der vorhandenen anonymen Anlaufstellen und der "Babyklappe" zeigt, dass die bisherigen Hilfsangebote für ungewollte Neugeborene nicht ausreichen.

Es ist zu betonen, dass die Inanspruchnahme einer "Babyklappe" dem absoluten Ausnahmefall vorbehalten bleiben muss. Ein solches Angebot muss darum in jedem Fall in ein umfassendes Beratungs- und Hilfsangebot eingebunden sein, das den betroffenen Frauen tragfähige Alternativen eröffnet bzw. ihnen auch im Nachhinein die Möglichkeit eröffnet, sich doch für ein gemeinsames Leben mit dem Kind zu entscheiden.

Die CDU Deutschlands befürwortet die Initiative "Babyklappe" als sinnvolles Angebot für Frauen in extremer Notsituation, bei dem der Schutz des Lebens im Mittelpunkt steht. Sie ist sich ihrer christlichen Verantwortung für das Leben bewusst in der Gewissheit, dass Gott ein Gott des Lebens ist und nicht des Todes.

Berlin, den 27.11.2003