Antrag zum Thema "Kopftuchverbot"

27.11.2003

Antrag des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK) für den 17. CDU-Bundesparteitag in Leipzig

Der CDU-Bundesparteitag möge beschließen:

Antrag

zum "Kopftuchverbot"

Die CDU Deutschlands fordert ein Verbot für das Tragen von Kopftüchern von muslimischen Lehrerinnen und Erzieherinnen an den öffentlichen Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen in allen Bundesländern. Sie ruft alle Bundesländer auf, die hierfür notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.

Die Problematik und Konfliktträchtigkeit dieses Symbols des politisierten und radikalen Islam darf nicht weiterhin verkannt werden, auch wenn nicht jede Trägerin eines Kopftuches diese Ideologie damit verbindet. Es ist völlig unzureichend, wenn das Kopftuch bloß als persönliches Bekenntnis der einzelnen Muslima gewertet wird, das durch Art. 4 des GG zu schützen sei. Das Gebot der weltanschaulichen und religiösen Neutralität einer Person, die sich im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis befindet, muss ausreichend gewürdigt werden.

Wer in seiner Person als Lehrer bzw. Staatsbeamter keine Gewähr für eine neutrale Amtsführung leistet und dem Mäßigungsgebot widerstreitet, ist für ein solches Amt ungeeignet.

Millionen muslimischer Frauen in aller Welt tragen kein Kopftuch. Weltweit verknüpft sich mit dem Kopftuch-Tragen eine politische Botschaft: Es geht um die Proklamation eines Frauenbildes, das mit dem Grundrecht, wonach Mann und Frau gleichberechtigt sind (Art. 3, Abs. 2 GG), unvereinbar ist. Wirkliche Integration kann nur auf der Basis des in unserer Verfassung verwirklichten Wertefundamentes realisiert werden.

Berlin, den 27.11.2003