Ein klares Signal für den Sonn- und Feiertagsschutz

01.12.2009

Anlässlich des Urteils des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes zu den Ladenöffnungszeiten an den Sonn- und Feiertagen im Land Berlin erklärt der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK), Thomas Rachel MdB:
„Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist ausdrücklich zu begrüßen. Die Botschaft des Karlsruher Richterspruchs ist eindeutig und von grundsätzlicher Bedeutung: Eine schleichende Aushöhlung des Sonn- und Feiertagsschutzes ist mit unserer Verfassung nicht vereinbar. Damit ist auch ein klares Signal gegen die völlige Ökonomisierung aller gesellschaftlichen Lebensbereiche gesetzt. Es ist wichtig, dass der kirchen- und familienfeindlichen Politik von Rot-Rot im Land Berlin bei dieser Frage heute eine deutliche Grenze gezogen wurde – gerade in der Adventszeit.
Auch und gerade die Adventssonntage sind vorrangig Tage für den Gottesdienstbesuch, für die Erholung von der Arbeit, für die Pflege der Gemeinschaftskultur und nicht zuletzt für die Familien. Diesen klaren Standpunkt der Kirchen wie auch der Unionsparteien hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem heutigen Urteil bestätigt.
Sonn- und Feiertage sind feste Kristallisationspunkte innerhalb unserer religiösen und kulturellen Identität. Sie sind daher auch zukünftig unverzichtbar. Als EAK gilt unser Dank dem Erzbistum Berlin und der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz für ihre erfolgreiche Initiative vor dem höchsten deutschen Gericht. Als Union und EAK der CDU/CSU werden wir uns auch weiterhin für den Schutz der christlichen Feiertagskultur gegenüber den ausufernden wirtschaftlichen Interessen in unserem Land einsetzen.“

Berlin, den 01.12.2009