Entscheidungslösung ist ein guter Kompromiss bei Neuregelung der Organspende

25.05.2012

„Die heute beschlossene Entscheidungslösung stellt einen guten und abgewogenen Kompromiss bei der notwendigen Neuregelung der Organspende dar.

Zum einen wird jetzt intensiver und konsequenter für die Organspende geworben, die für viele betroffene Menschen lebensrettend ist und als Akt der Nächstenliebe begriffen werden kann. Zum anderen wird gleichzeitig dafür gesorgt, dass die Entscheidung für die Organspende eine freiheitliche Gewissensentscheidung jedes Einzelnen bleibt, dessen persönliche Integrität nicht durch falschen Druck oder Zwang beschädigt werden darf.

Ein gutes Zeichen ist die ausgesprochen breite und überfraktionelle Unterstützung, die dieses Gesetz heute im Deutschen Bundestag erfahren hat. Durch verstärkte Werbung und Information kann die Sensibilität für die Not der auf Organe angewiesenen Patienten geschärft und die freiwillige Spendenbereitschaft erhöht werden. Als besonders hilfreich ist in diesem Zusammenhang hervorzuheben, dass es von nun an auch erstmals Transplantationsbeauftragte in den Kliniken geben wird. Diese werden als Ansprechpartner und Koordinatoren schon bald eine für die Transparenz und das Vertrauen in die klinischen Abläufe unverzichtbare Funktion haben.“

Berlin, den 25.05.2012