„Es geht um Hilfe beim Sterben, nicht zum Sterben“

13.11.2014

In der einseitigen Fokussierung der gegenwärtigen Debatte auf Begriffe wie „Selbsttötung“ oder „Beihilfe zum Suizid“ offenbare sich, so Thomas Rachel, eine bedenkliche Engführung der eigentlichen ethischen und politischen Herausforderung. Denn die Aufgabe des Gesetzgebers könne es nur sein, die bestmöglichste Hilfe „beim Sterben“ und nicht „zum Sterben“ zu organisieren und zu gewährleisten.

Da im Zentrum aller Bemühungen der schwerstleidende Mensch selbst stünde, müsse sich das ganze Bemühen darauf konzentrieren, Leiden und Schmerzen nach Menschenmöglichkeit zu mindern, Fürsorge und persönliche Betreuung zu leisten und die beste ambulante wie stationäre palliativmedizinische und auch hospizliche Versorgung für alle sicher zu stellen.

Thomas Rachel würdigte ausdrücklich auch die Grenzerfahrungen des menschlichen Lebens und die tiefen Gewissenskonflikte von Betroffenen und Angehörigen in Situationen schweren Leidens. Gerade diese Grenzfälle könnten jedoch nicht zur Grundlage einer allgemeinen Gesetzgebung und sozusagen zum „einklagbaren Normalfall“ gemacht werden. Der Ruf nach gesetzlicher Regelung der Beihilfe zur Selbsttötung führe daher in die Irre.

Berlin, den 13.11.2014