Der Bundesvorstand des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK) unterstützt den wichtigen sozial- und gesellschaftspolitischen Beitrag, den junge Männer im Grundwehrdienst und Zivildienst, aber natürlich junge Menschen überhaupt, im Freiwilligen Sozialen und Freiwilligen Ökologischen Jahr für unseren Staat und unsere Gesellschaft ganz selbstverständlich leisten. Die Empfehlung der Kommission "Impulse für die Zivilgesellschaft - Perspektiven für Freiwilligendienste und Zivildienst in Deutschland" hat diesen Aspekt deutlich unterstrichen. Ohne die allgemeine Wehrpflicht aber entfiele diese für unsere jungen Männer sehr prägende Dienstleistung für Staat und Gesellschaft. Für die Bundeswehr sind die freiwillig länger dienenden Grundwehrdienstleistenden zu einem unverzichtbaren Bestandteil, gerade auch bei den Auslandseinsätzen, geworden. Angesichts der sicherheitspolitischen Notwendigkeiten kann die Bundeswehr auf absehbare Zeit auf Grundwehrdienstleistende und damit auf die allgemeine Wehrpflicht nicht verzichten.
Unter keinen Umständen darf aber auch die Dienstleistung der Zivildienstleistenden unterschätzt werden. Gerade in der Begleitung der Menschen mit Behinderung sind Zivildienstleistende in unserer Gesellschaft zu einem nahezu unverzichtbaren Bestandteil geworden. In Krankenhäusern, Pflegeheimen und in ambulanten sozialen Diensten entlasten Zivildienstleistende das hauptamtliche Fachpersonal erheblich. In mehr als vier Jahrzehnten hat sich der Zivildienst zu einer festen Säule in unserem sozialen System entwickelt. Zugleich ist er, wie der Grundwehrdienst Teil des bürgerschaftlichen Engagements in unserer Gesellschaft.
In der Debatte um die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht, in der viel mit Zahlen und Schlagworten argumentiert wird, sollte gerade die Dienstleistung der Grund wehrdienstleistenden und Zivildienstleistenden für das Allgemeinwohl und für unseren Staat genau fokussiert werden. Angesichts der demographischen Entwicklung in Deutschland müssen alle Anstrengungen unternommen und alle Möglichkeiten ergriffen werden, um bürgerschaftliches Engagement stärker als bisher einzuüben, zu entwickeln und zu fördern.
Der Verzicht auf die allgemeine Wehrpflicht risse eine beachtliche Lücke in das bürgerschaftliche Engagement. Neben der Dienstleistung von mehr als 200.000 Grundwehrdienstleistenden und Zivildienstleistenden hätte der Verzicht auf die allgemeine Wehrpflicht erhebliche Auswirkungen auf das THW, den Zivil- und Katastrophenschutz und die freiwilligen Feuerwehren. Auch hier engagieren sich im Rahmen gesetzlicher Wehrdienstausnahmen/Zivildienstausnahmen tausende Wehrpflichtige als freiwillige Helfer für mindestens sechs Jahre in Erfüllung der allgemeinen Wehrpflicht. Einbrüche im bürgerschaftlichen Engagement können wir uns nicht erlauben. Wir brauchen vielmehr - und da stimmen wir dem Kommissionsbericht auch ausdrücklich zu - den Aufbau eines generationenübergreifenden Freiwilligendienstes, der neben das bestehende bürgerschaftliche Engagement, neben Zivildienst, Grundwehrdienst und Freiwilliges Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches Jahr tritt. Nur so kann die soziale Kultur unseres Landes stabilisiert und weiterentwickelt werden. Nur so können die Herausforderungen des demographischen Wandels bestanden werden.
Die Schule sollte mehr noch als bisher Lern- und Einübungsort bürgerschaftlichen Engagements, aber auch als möglicher Ort für das Miteinander der Generationen zum wechselseitigen Nutzen begriffen werden. Ebenso sind Kirchen, Vereine und Wohlfahrtsverbände aufgerufen, generationenübergreifende Freiwilligendienste in Ergänzung der bestehenden Strukturen aufzubauen. Im Aufbau generationenübergreifender Freiwilligendienste sehen wir die Chance, den Mentalitätswandel von der Versorgungsmentalität zur Verantwortungsmentalität, vom versorgten Bürger/Bürgerin zum aktiven Bürger/Bürgerin auf den Weg zu bringen.
Berlin, den 04.03.2004
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