Gegen die schleichende Aushöhlung des Sonn- und Feiertagsschutzes

24.10.2006

Anlässlich der Pläne des rot-roten Senates in Berlin, die Ladenöffnungszeiten auf zehn Sonntage im Jahr auszudehnen, erklärt der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU, Thomas Rachel MdB:

„Die Absicht des rot-roten Berliner Senates, die Ladenöffnungszeiten auf bis zu zehn Sonntage auszudehnen, ist der gezielte Versuch der Aushöhlung der grundgesetzli-chen Garantie der allgemeinen Sonntagsruhe und widerspricht dem Geist des Sonn- und Feiertagsschutzes in massiver Weise. Die Tatsache, dass die gesetzliche Regelung der Ladenöffnungszeiten seit Juli dieses Jahres in den Kompetenzbereich der Länder fällt, darf nicht mit einer generellen Freigabe der Öffnungszeiten auch an Sonn- und Feiertagen verwechselt werden.

Die Respektlosigkeit von SPD und PDS in Berlin gegenüber der christlichen Feiertagskultur macht dabei noch nicht einmal vor den vier Adventssonntagen halt. Der Advent als die traditionelle Zeit für Familie, Besinnung und Einkehr sowie die Vorbereitung auf Weihnachten soll offensichtlich einem noch grenzenloseren Konsumrausch geopfert werden. Dass es ausgerechnet die „linken“ Parteien sind, die damit zu Handlangern der schleichenden Ökonomisierung aller Lebensbereiche werden, ist für diesen Senat ebenso entlarvend, wie es für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre Familien bitter sein dürfte. Hier ist auch ein Kurt Beck als Bundesparteivorsitzender der SPD und Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz gefragt, wie es die SPD mit dem Sonntags-, Arbeitnehmer- und Familienschutz künftig halten will.

Der Sonntag als Tag des Gottesdienstes, der Arbeitsruhe, der seelischen Erhebung und als Tag der Familien darf nicht kommerziellen Interessen zum Opfer fallen. Alle Bundesländer sind aufgerufen, sich gemeinsam mit den Kirchen aktiv für den Erhalt des Sonn- und Feiertagsschutzes einzusetzen und einer schleichenden Abschaffung dieser für unsere Kultur so wichtigen Errungenschaft Einhalt zu gebieten.“

Berlin, den 24.10.2006