Gegen die willkürliche Zuweisung der Menschenwürde

29.10.2003

Der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK), Thomas Rachel MdB, erklärt vor dem Hintergrund des Berichtes der F.A.Z. zu Äußerungen der Bundesjustizministerin Renate Zypries (SPD), dem im Reagenzglas gezeugten Embryo nicht länger vom Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle an Menschenwürde zuzusprechen:

"Wenn die Bundesregierung beabsichtigt, den bisherigen Schutz des menschlichen Embryos zu relativieren, indem sie ihm nicht mehr vom Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle an das volle Schutzrecht zusprechen will, untergräbt sie automatisch den bisher verfassungsmäßig garantierten Schutz der Menschenwürde. Die Folgen hiervon wären unabsehbar.

Deutschland steht hier am Rubikon einer verheerenden Biopolitik, die mit den Mitteln juristischer und interessenpolitischer Definitionsgewalt bereit ist, willkürlich über menschliches Leben zu verfügen. Allzu klar und durchsichtig ist auch die Motivation hinter einer solchen Politik: In Wirklichkeit geht es der Regierung um die wirtschaftliche Verwertung, die sich aus den Potentialen der verbrauchenden Embryonenforschung ergeben könnten.

Demgegenüber ist eindeutig klar zu stellen: Menschenwürde darf nicht interessengeleitet und von außen zugewiesen werden. Das Recht auf den Schutz der Menschenwürde wird genau dann untergraben, wenn man durch letztlich beliebige begriffliche Deutungsmacht vermeintliche Stufen des vollgültigen Menschseins bestimmen will.

Wer Menschenwürde abstufen und zumessen will, öffnet der Unmenschlichkeit Tür und Tor. An die Stelle der unbedingten Achtung vor jedem menschlichen Leben würde ein Denken in den Kategorien der Verzwecklichung treten. Dem ist vom Standpunkt des christlichen Glaubens aus vehement zu widersprechen.

Der EAK der CDU/CSU weiß sich einig mit den Kirchen und fordert darum: Menschenwürde muss grundsätzlich, und zwar mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle an, gelten oder sie gilt nur noch auf dem Papier."

Berlin, den 29.10.2003