Grundsätzliche Bestätigung des „Dritten Weges“ ist zu begrüßen

21.11.2012

Anlässlich des gestrigen Urteils des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt erklärt der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK) und Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Thomas Rachel MdB:

„Die grundsätzliche Bestätigung der Rechtmäßigkeit des sogenannten Dritten Weges, des eigenständigen kirchlichen Arbeits- und Tarifrechtes, ist ein richtiges und wichtiges Signal. Es wird damit anerkannt, dass sich das jahrzehntelange dialogische und geschwisterliche Konzept der besonderen Dienstgemeinschaft innerhalb der Kirche bewährt hat und das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen staatlicherseits geachtet wird.

Auf der anderen Seite wurde aber auch abermals deutlich, dass vereinzelte Missstände in Bereichen des kirchlichen Arbeitsrechtes - hervorgerufen z.B. durch Lohndumping, Ausweitung von Leiharbeit oder „Outsourcing“ - genau dieses Selbstverständnis diakonischer Gemeinschaft im Kern gefährden und somit dringend abgestellt werden müssen.

Durch das heutige Urteil wird gleichzeitig in Erinnerung gerufen, wie wertvoll und schützenswert das in der Bundesrepublik Deutschland seit 1949 etablierte Staatskirchenrecht ist, das den einzigartigen Beitrag der Kirchen für unsere über Jahrhunderte gewachsene Sozial- und Wertekultur positiv anerkennt, begleitet und befördert. Auch wenn mittlerweile von Seiten der Gewerkschaften und praktisch aller anderen im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien immer häufiger massive Kritik an den staatskirchenrechtlichen Regelungen laut wird, werden wir uns als Christinnen und Christen in CDU und CSU auch weiterhin an die Seite unserer Kirchen stellen.“

Berlin, den 21.11.2012