Zu den anhaltenden Unruhen und Gewaltakten in der arabischen Welt anlässlich der in einigen europäischen Zeitungen veröffentlichten Mohammed-Karikaturen erklärt der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK), Thomas Rachel MdB:
„Der nötige Respekt vor religiösen Grundüberzeugungen und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung sind in einer freiheitlich-demokratisch geprägten Gesellschaft untrennbar miteinander verbunden. Die Empörung vieler Moslems auf der ganzen Welt über die von Ihnen als blasphemisch empfundenen Karikaturen in europäischen Zeitungen ist darum in dem Maße nachvollziehbar, wie sie hier in ihren grundlegenden religiösen Gefühlen verletzt werden. Nicht nachvollziehbar und völlig unakzeptabel jedoch ist es, wenn eine solche Empörung zu Gewalttaten und hasserfüllten Ausschreitungen führt und im Zeichen des islamischen Fundamentalismus Forderungen erhoben werden, die gegen das Grundrecht der freien Meinungsäußerung gerichtet sind. Denn das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit gilt für Gläubige wie Nicht-Gläubige gleichermaßen.
Das eigentliche Problem stellt sich darum in den vom islamischen Fundamentalismus bzw. Terror geprägten und beeinflussten Ländern selbst, weil in ihnen weder Blasphemieschutz für Andersgläubige bzw. Religionsfreiheit noch das Recht auf freie Meinungsäußerung bzw. die Achtung grundlegender Menschenrechte in hinreichender Form existieren. Die aktuelle Gewalteskalation in einigen arabischen Ländern zeugt in erster Linie von diesen elementaren Demokratie- und Freiheitsdefiziten. In ihnen und nicht im so genannten „Kampf der Kulturen“ besteht das wirkliche Bedrohungspotential des aktuellen Konfliktes.
Diese Entwicklung zeigt zum wiederholten Male, dass eine radikale Minderheit dem Ansinnen von Millionen Muslimen nach friedlichem Zusammenleben und religiöser Toleranz schadet.
Wir sollten uns darum auch in unserem Land davor hüten, hier eine Scheindiskussion zu führen: Es geht nicht bloß um die Frage, wo die Grenzen der Pietät im Hinblick auf den Islam oder irgendeine andere Religion überschritten werden. Diese Diskussion kann in einem freiheitlich säkularisierten Staat nur im gesellschaftlichen Dialog des achtungsvollen Miteinanders geführt werden. Es geht auch um die Frage, ob wir uns von radikalen religiösen Fundamentalisten in unseren freiheitlichen Grundrechten beschneiden lassen wollen.“
Berlin, den 06.02.2006
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