Keine Euthanasie in Europa!

06.10.2003

Angesichts der bevorstehenden Abstimmung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über den Bericht des Ausschusses für soziale Fragen, Gesundheit und Familie erklärt der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK), Thomas Rachel MdB:

"Aktive Sterbehilfe ist mit der Würde des Menschen unvereinbar und darum grundsätzlich abzulehnen.

Die im Ausschussbericht des Europarates genannten Vorschläge zur Euthanasie unterlaufen den unbedingten Schutz des menschlichen Lebens und bedeuten eine Abkehr von der Empfehlung 1418 derParlamentarischen Versammlung des Europarates vom 25.06.1999. Dort bekannte sich der Europarat eindeutig zur unverletzlichen Würde jedes Menschen und zum Verbot der absichtlichen Tötung todkranker oder sterbender Personen.

Nun aber soll unter dem Deckmantel eines falsch verstandenen Autonomie- und Freiheitsverständnisses der Mensch am Ende des Lebens zu einer nutzlosen und zu entsorgenden Verfügungsmasse seiner selbst oder Dritter gestempelt werden. Diese menschenunwürdige Logik widerspricht in eklatanter Weise nicht nur der christlichen Überzeugung, dass das Leben eine der letzten Verfügbarkeit des Menschen entzogene Gabe Gottes ist, sondern auch dem ärztlichen Ethos. Aus dem medizinischen und ethischen Auftrag zur Lebensrettung und Leidensverminderung würde durch die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe ein Freibrief zur Lebensvernichtung und Beseitigung des leidenden Menschen.

Die Praxis in den Niederlanden und in Belgien belegt bereits in erschreckender Weise, wie kurz die Strecke zwischen dem so genannten Recht auf "Selbstbestimmung" und der Praxis der fremdbestimmten Tötung nicht einwilligungsfähiger bzw. einwilligungseingeschränkter Patienten tatsächlich ist. Der leidende Mensch gehört nicht einfach abgeschafft und entsorgt, sondern human gepflegt, begleitet und versorgt. Wir haben hier einen riesigen Nachholbedarf an bester palliativmedizinischer und hospitaler Versorgung, aber nicht an Todesspritzen! Der Wert der Menschenwürde einer Gesellschaft misst sich immer an ihrem Umgang mit ihren schwächsten und hilflosesten Gliedern. Eine Abkehr von der bisherigen Beschlussfassung des Europarates wäre darum unverantwortlich und verhängnisvoll. Der EAK fordert deshalb die deutschen Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung auf, einem solchen Kurswechsel des Europarates nicht zuzustimmen."

Berlin, den 06.10.2003