Keine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe

12.10.2005

Angesichts der aktuellen Diskussion um die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe äußert sich der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU, Thomas Rachel MdB:

„Eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe, wie sie in der öffentlichen Diskussion zum Teil gefordert wird, ist mit dem christlichen Menschenbild nicht vereinbar. Aktive Sterbehilfe, selbst im Falle von schwerstkranken Menschen, als ein Gebot der Nächstenliebe auszulegen, ist in jedem Fall die völlige Verkehrung der für Christen gebotenen barmherzigen Zuwendung. Diese sollte durch intensive persönliche Betreuung und Fürsorge erfolgen.

Hinter dem Wunsch vieler Menschen nach einem selbstbestimmten Sterben steckt oft die Angst vor Schmerzen und die Vorstellung, den Angehörigen zur Last zu fallen. Gerade für uns Christen liegt aber im Bild des leidenden Christus ein tieferes Verständnis für die Tatsache begründet, dass auch wir uns unseren leidenden Nächsten in liebevoller Weise bis zuletzt zuwenden sollten. Deshalb darf die Antwort nicht die Tötung des leidenden Menschen, also die aktive Sterbehilfe sein. Vielmehr müssen das Hospizwesen und die moderne Palliativmedizin weiter ausgebaut werden, um den Betroffenen ein Lebensende in Würde zu ermöglichen und ihnen ihre Sorgen und Ängste vor einem sinnlosen Leiden zu nehmen.“

Berlin, den 12.10.2005