Keine verbrauchende Embryonenforschung

01.07.2003

Anlässlich der bevorstehenden Entscheidung der EU-Kommission über die Förderung embryonaler Stammzellforschung im Rahmen des 6. EU-Forschungsrahmenprogramms erklärt der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK), Thomas Rachel MdB:

Innerhalb des 6. EU-Forschungsrahmenprogramms galt bislang ein bis Ende 2003 befristetes Moratorium für die Förderung von Embryonenforschung. Morgen wird die EU-Kommission darüber entscheiden, ob sie eine neue Rechtslage schafft und künftig die Nutzung überzähliger Embryonen für Forschungszwecke zulässt.

Der Evangelische Arbeitskreis der CDU/CSU spricht sich dafür aus, dass keine Forschungsvorhaben von der EU gefördert werden, bei denen künftig Embryonen zur Stammzellforschung verbraucht und getötet werden. In Deutschland ist dies auf Grund des deutschen Stammzellgesetzes verboten. Mit der Stichtagsregelung im deutschen Gesetz wird sichergestellt, dass zukünftig keine Embryonen für die Forschung in Deutschland vernichtet werden.

Mit deutschen Steuergeldern darf in der EU keine Embryonenforschung finanziert werden, die in Deutschland ausdrücklich verboten ist und sogar strafrechtlich geahndet wird. Die finanzielle Förderung verbrauchender Embryonenforschung könnte zur Ausweitung des Bedarfs an überzähligen Embryonen führen und die Tendenz zur Kommerzialisierung und Funktionalisierung menschlichen Lebens befördern.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, den im deutschen Stammzellgesetz vorgeschriebenen Schutz von Embryonen vor verbrauchender Forschung auf EU-Ebene tatkräftig zu vertreten und im EU-Ministerrat eine generelle Freigabe zu verhindern.

Berlin, den 01.07.2003