Klonexperimente und verbrauchende Embryonenforschung sind und bleiben in Deutschland verboten

18.01.2008

Aus den USA wird aktuell berichtet, dass es dort gelungen sei, auf dem Wege des Zellkerntransfers aus menschlichen Hautzellen Embryonen zu klonen. Dazu sei eine Hautzelle in eine menschliche Eizelle eingesetzt worden. Hieraus habe sich dann ein menschlicher Embryo in einem frühen Stadium entwickelt. Hierzu erklärt der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK) Thomas Rachel MdB:

„Diese Forschung ist ethisch äußerst bedenklich. Das so genannte Forschungsklonen oder Therapeutische Klonen ist und bleibt nach dem Embryonenschutzgesetz in Deutschland verboten. Auch die Verwendung humaner embryonaler Stammzellen aus geklonten Embryonen für die Stammzellforschung in Deutschland ist und bleibt durch das Import- und Verwendungsverbot im Stammzellgesetz ohne Ausnahme ausgeschlossen.“

Berlin, den 18.01.2008