Koran und Scharia sind kein Maßstab für deutsche Rechtssprechung!

22.03.2007

Angesichts eines Frankfurter Scheidungsfalles, bei dem eine Familienrichterin mit dem Verweis auf den Koran den Antrag einer Ehefrau auf sofortige Scheidung von ihrem gewalttätigen marokkanischen Ehemann abgelehnt hatte, erklärt der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK), Thomas Rachel MdB:

„Der Frankfurter Scheidungsfall ist nicht nur ein juristischer Skandal, sondern auch ein bedenkliches Signal eines fehlenden Bewusstseins für unsere kulturellen Traditionen, Werte und Rechtsnormen. Wir sollten alarmiert sein, wenn sich in unserem Land aus einer Haltung ethischer Beliebigkeit heraus nun offensichtlich eine völlige Relativierung von entscheidenden grundgesetzlichen, kulturellen und normativen Wurzeln zu entwickeln droht.

Wer wie im Falle der Frankfurter Amtsrichterin in grundlegenden Fragestellungen versucht, sich auf unserer Verfassung widersprechende religiöse oder kulturelle Traditionen zu berufen, verlässt den Boden gemeinsamer Rechts- und Wertekultur. Wer Gewalt, welcher Art auch immer, im Namen zweifelhafter religiöser Instanzen in irgendeiner Weise legitimiert, verstößt gegen die Fundamente unserer freiheitlich säkularisierten Grundordnung.

Wir dürfen darum nicht bei der Empörung über diesen juristischen Einzelfall stehen bleiben. Wir sollten vielmehr erkennen, wie wichtig die Diskussion über gemeinsame Werte und Normen in Politik und Gesellschaft ist, die die Union mit dem Begriff einer verbindenden und verbindlichen demokratischen ‚Leitkultur’ angestoßen hat. Es muss klar sein: Weder Koran noch Scharia bilden einen Maßstab für unser Rechtssystem und unsere verfassungsmäßigen Grundwerte.

Jeder, der hier lebt, aber erst recht jeder Richter, muss sich an unsere gesetzlichen Grundregeln, an das Grundgesetz, halten.“

Berlin, den 22.03.2007