Neuregelung bei Spätabtreibungen ist ein wichtiger Beitrag zum Lebensschutz

14.05.2009

Anlässlich der gestrigen Abstimmung über die gesetzliche Neuregelung bei den Spätabtreibungen im Deutschen Bundestag erklärt der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK), Thomas Rachel MdB:

„Die gesetzliche Neuregelung bei den Spätabtreibungen ist ein wichtiger Beitrag zum Lebensschutz und eine verlässliche Hilfe für alle betroffenen Frauen in schwierigsten Situationen. Als Union haben wir in den vergangenen Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass es bei Spätabtreibungen um elementare Fragen der Menschenwürde geht.

Aus der Perspektive des christlichen Menschenbildes haben wir an der Seite der Kirchen und der Behindertenverbände stets betont, dass die mögliche Behinderung eines Kindes noch keine Indikation bzw. Rechtfertigung für einen Schwangerschaftsabbruch darstellt. In der bisherigen, medizinischen Praxis führten jedoch negative Prognosen bei einer Pränataldiagnostik bereits häufig zu einem bedenklichen Abtreibungsautomatismus, oftmals ohne dass den Betroffenen eine hinreichende Information und Aufklärung zuteil wurde. Dieser Missstand ist nun endgültig beseitigt.

Nun sind zum ersten Mal eine dreitägige Bedenkzeit für die Betroffenen zwischen der Diagnose und der Feststellung der Indikation für eine Abtreibung, eine ausführliche ärztliche Beratung sowie der Hinweis auf umfangreiche, flankierende Hilfs- und Beratungsangebote vorgeschrieben.

All dies ist nicht zuletzt auch ein Erfolg des beharrlichen und jahrelangen Engagements der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die sich in dieser wichtigen Frage trotz vieler Widerstände aus den Reihen des Koalitionspartners SPD am Ende durchgesetzt hat.“

Berlin, den 14.05.2009