Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig bezüglich der Klage der islamischen Dachverbände erklärt der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU, Thomas Rachel MdB:
„Das gestrige Urteil belegt die ganze Problematik der Einführung eines islamischen Religionsunterrichtes als ordentliches Unterrichtsfach gemäß Art. 7 III des Grundgesetzes. Es zeigt sich zunehmend, dass die Frage, ob islamischen Dachverbänden, wie dem Islamrat und dem Zentralrat der Muslime, tatsächlich der Status von Religionsgemeinschaften zuerkannt werden kann, mehr als offen ist. Es gibt gute Gründe, zusammen mit dem nordrheinwestfälischen Kultusministerium und dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster, davon auszugehen, dass es sich bei den genannten Dachverbänden tatsächlich auch um politische Vereinigungen handelt.
Unabhängig von der juristisch zu klärenden Frage der Anerkennung als Religionsgemeinschaft bleibt als zweite Frage noch unbeantwortet, ob die genannten Dachverbände aufgrund ihrer zahlenmäßigen Zusammensetzung und theologischen Ausrichtung tatsächlich die Gewähr einer weit reichenden Repräsentanz der Mehrheit der Muslime, die in unserem Land leben, bieten. Dies ist derzeit ebenfalls zu bezweifeln.
Ein islamischer Bekenntnisunterricht als ordentliches Lehrfach an den Schulen Deutschlands ist dann zu befürworten, wenn deutlich wird, dass ein so zu installierender Unterricht sich auch tatsächlich voll und ganz auf dem Boden und innerhalb der Grenzen un-serer Verfassung befindet. Die jüngsten Diskussionen um das Kopftuch oder die Teilnahme von muslimischen Mädchen am Sportunterricht bzw. Klassenfahrten deuten diesbezüglich auf viele unbearbeitete Problemlagen hin. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zeugt von der Schwierigkeit, gesellschaftspolitisch zu lösende Fragen allein mit rechtlichen Kategorien beantworten zu wollen.“
Berlin, den 24.02.2005
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