Reformationstag 2017 und Pflegeversicherung

28.05.2014

„Als EAK begrüßen wir die Klarstellung der Bundesregierung, dass es durch den bundesweiten Reformationsfeiertag 2017 zu keiner veränderten Beitragsbelastung zur Pflegeversicherung kommt. Der Weg für die Feier des Reformationsjubiläums ist somit auch von dieser Seite aus ermöglicht.

Es ist sehr erfreulich, dass im heutigen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung noch einmal ausdrücklich klargestellt wird, dass sich die Beiträge der Beschäftigten nicht erhöhen werden, wenn die Länder, in denen der Reformationstag bisher kein gesetzlicher Feiertag ist, diesen 2017 einmalig zu einem gesetzlichen Feiertag erheben
[vgl. § 58 Abs. 3 SGB XI (neu)].

Das 500-jährige Reformationsjubiläum 2017 - ein Ereignis von Weltrang – wird auch durch die Unterstützung und auf Mitinitiative der evangelischen Christinnen und Christen in den Unionsparteien deutschlandweit nun als ein Feiertag begangen werden können. Im Zuge der hierfür erforderlichen Rechtsetzungsakte der Länder, in deren Zuständigkeit das Feiertagsrecht fällt, kamen Zweifel auf, ob es durch die Einführung eines zusätzlichen Feiertages zur Veränderungen der Tragung der Beitragslast zur Pflegeversicherung kommen könnte.“

Berlin, den 28.05.2014