„Die verbrauchende Embryonenforschung in Deutschland kann nur mit einem klaren NEIN zum Import embryonaler Stammzellen verhindert werden.“
Dies ist die Auffassung des von mir mit initiierten fraktionsübergreifenden Antrags der Kollegen Kues, Knoche und Wodarg. Er wird in der CDU/CSU Fraktion von mehr als 100 Mitunterzeichnern unterstützt. Hierzu gehören u.a. die Kollegin Falk sowie die Herren Bötsch, Bosbach, Kohl, Oswald und Seiters. Er zeigt, dass viele Parlamentarier das Wertegerüst unserer Verfassung unangetastet sehen wollen.
Jeder scheinbare Kompromiss in dieser Frage schränkt die Unverfügbarkeit der Menschenwürde ein.
Jeder Kompromiss setzt Stichtage und Fristen, die keine oder nur eine begrenzte Schutzwürdigkeit werdenden Lebens akzeptieren. Diese Fristen sind willkürlich gesetzt.
Ein Kompromiss, der in dieser Weise den Lebensbeginn setzt, kennt nur einen Lebensschutz in abgestufter Form. Er ist in Gefahr über die Wertung der Abstufung stets neu zu diskutieren.
Dies ist kein konsequenter ethischer Ansatz.
Es muss deutlich sein: Unverfügbarkeit der Menschenwürde bedeutet, dass sie einem von niemandem, auch nicht vom Staat abgesprochen werden kann. Es widerspricht unserer Auffassung von der Menschenwürde, dass der Staat bestimmt, ab wann der Mensch ein Recht auf Menschenwürde genießt. Das Parlament muss sich seiner Verantwortung bewusst sein. Die Unverfügbarkeit der Menschenwürde darf in Deutschland nicht preisgegeben werden.
Berlin, den 25.01.2002
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