Zum Problemfeld „anonyme Geburt“

16.02.2001

In Deutschland kommt es Jahr für Jahr immer wieder zu geheimen Geburten, zur Aussetzung oder gar zur Tötung von Neugeborenen. 40 Fälle pro Jahr werden bekannt. Die Dunkelziffer dürfte wesentlich höher liegen.

Unbeschreibliche Ängste und Scham treiben Frauen zu diesen unfassbaren Taten, in denen sie ihr eigenes Leben und das ihres Kindes gefährden.

Der Gesetzgeber, der durch das Personenstandsgesetz, eine anonyme Geburt in einem Krankenhaus nicht gestattet, ist aufgrund dieses Tatbestandes zum Handeln aufgefordert.

Der Schutz des menschlichen Lebens muss durch eine entsprechende Gesetzesänderung deutliche Priorität gewinnen.

Es kann nicht sein, dass in einer hoch entwickelten Kulturgesellschaft, Mütter in dieser Notsituation durch eine fehlende Gesetzesregelung in Verzweiflungstaten einen Ausweg suchen.

Schützenswert ist nicht nur das Leben des Kindes, sondern auch das Leben der Mutter.

Körperliche und seelische Schäden könnten vermieden werden, wenn durch eine Änderung des Personenstandsgesetzes anonyme Geburten erlaubt wären.

Diese Gesetzesänderung muss zur Folge haben, dass Frauen bei einer Geburt medizinische Versorgung erhalten, ohne ihre Identität preisgeben zu müssen. Das Recht des Kindes auf Leben ist höher zu achten als sein bisheriges Recht, den Namen seiner Mutter zu erfahren. Durch Adoption wird den Neugeborenen die Möglichkeit eröffnet in geregelten Familienverhältnissen aufzuwachsen.

Diese Perspektive muss der Gesetzgeber im Auge behalten.

Berlin, den 16.02.2001