Zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe in den Niederlanden

11.04.2001

Das Recht des Menschen auf die Unantastbarkeit seiner Würde ist heute vehement verletzt worden. Durch die Entscheidung der ersten Kammer des Niederländischen Parlaments ist eine seit Hippokrates geltende Norm zum Schutz des Patienten durchbrochen worden. Es ist legalisiert: Das Töten durch den Arzt.

Das Leben kann nun leichter denn je angegriffen werden - die Würde ist per Gesetz antastbar geworden. „Entsorgung“ geht in den Niederlanden vor Versorgung und Begleitung sterbenskranker Menschen. Ärzten wie Patienten werden tödliche Entscheidungen zugemutet.

Angehörige kommen in Rechtfertigungsnöte und werden unter einen enormen Gewissensdruck gesetzt.

Der scheinbar befreiende Akt des aktiven Tötens Sterbenskranker passt aber in eine Welt, die Krankheit, Leiden und Tod verdrängt hat. Das widerspricht dem christlichen Bild vom Menschen, nach dem dem Menschen auch die Verfügung über das eigene Leben entzogen ist.

Das Vertrauen als Basis des Verhältnisses „Arzt-Patient“ wird tiefgreifend zerstört. Das Gesetz sieht bei der durchgeführten Euthanasie keine nachträgliche Überprüfung durch die Strafverfolgungsbehörden vor. Dem Missbrauch ist Tor und Tür geöffnet.

In Zukunft wird das menschliche Leben noch mehr nach seiner Wertigkeit bemessen werden. Dem Leiden des Einzelnen die „Barmherzigkeit“ der Todesspritze gegenüberzustellen, ist die falsche Alternative. Die Ehrfurcht vor dem menschlichen Leben gebietet es, dass in Deutschland mit höchster Notwendigkeit daran gearbeitet wird, dass die Palliativmedizin in allen Bereichen noch stärker als bisher gefördert wird.

Die Bundesregierung hat bisher eine angemessene Förderung dieses unterversorgten medizinischen Bereichs sträflich unterlassen. Den Patienten, die schwerstkrank sind, muss ein menschenwürdiger Ausweg aus unerträglichem Leid und Schmerz aufgezeigt werden.

Der Evangelische Arbeitskreis der CDU/CSU (EAK) setzt sich daher nachhaltig dafür ein, dass schmerztherapeutische Behandlungen in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen werden.

Berlin, den 11.04.2001