Zur religionsfeindlichen Werbung der Firma: „11-8-40 - die Auskunft AG“

27.03.2001

Der Antrag der CDU/CSU Fraktion auf Änderung des §166 StGB ist notwendig.

Angesichts der neuesten werbetechnischen Entgleisung eines Unternehmens muss ein politischer und gesellschaftlicher Konsens geschaffen werden, der die Würde des religiösen Bekenntnisses in der Öffentlichkeit deutlicher schützt als dies bisher der Fall ist. Dies zeigt das Beispiel der Firma „11-8-40 die - Auskunft AG“.

Es ist ein Schlag ins Gesicht eins jeden Christen, wenn gerade zur Passionszeit eine Anzeige geschaltet wird, auf der die Buchstaben „INRI“ (Jesus von Nazareth, der König der Juden), die sich nach der Überlieferung des Neuen Testamens über dem Haupt des Gekreuzigten befunden haben, durch die Zahlen der Auskunftsnummer ersetzt werden.

Die Gesellschaft darf nicht weiter zulassen, dass religiöse Symbole durch kultur- und religionsverlassene Werbeyuppies verächtlich gemacht werden.

Der Werberat wird aufgefordert, dieses Verhalten durch eine klare und deutliche Stellungnahme öffentlich zu rügen. Es handelt sich hier nicht um eine „augenzwinkernde Bildersprache“ wie ein Sprecher der Firma betonte, sondern um eine Verhöhnung dessen, der am Kreuz gestorben ist.

Berlin, den 27.03.2001