Zum „Tag der bedrängten und verfolgten Christen“

26.02.2010

Der 28. Februar ist von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) erstmals zum „Tag der verfolgten Christen“ ausgerufen worden. Hierzu erklärt der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK) und Parlamentarische Staatssekretär Thomas Rachel MdB:

„Es ist sehr zu begrüßen, dass die EKD mit dem „Tag der bedrängten und verfolgten Christen“ am 28. Februar ein deutliches Signal für die Religionsfreiheit aussendet. Denn bei dem Einsatz für diskriminierte und verfolgte Christen geht es immer zugleich um einen wesentlichen Beitrag zur Glaubens- und Gewissensfreiheit aller.

Die Verfolgung und Diskriminierung von Christen aufgrund Ihres Glaubens ist eines der zentralen Menschenrechtsprobleme unserer Zeit. Schätzungen zufolge sind mehr als 80 Prozent aller weltweit religiös Verfolgten Christen. Mit Sorge sieht der EAK der CDU/CSU, dass die Religionsfreiheit in über 60 Ländern dieser Erde stark bis sehr stark eingeschränkt ist und somit das Menschenrecht auf freie Religionsausübung dort nicht gegeben ist. Kirche und Politik sind in der Pflicht, immer wieder entschieden auf diese Verletzung der Glaubensfreiheit und damit auf die Verletzung der allgemeinen Menschenrechte hinzuweisen.

In diesem Sinne wird die weltweite Diskriminierung und Verfolgung von Christen den Schwerpunkt der diesjährigen EAK-Bundestagung darstellen, welche vom 11. bis 12. Juni in Berlin stattfinden wird.“

Berlin, den 26.02.2010