Zur Entscheidung der Innenministerkonferenz, das Bleiberecht für geduldete Ausländer in Deutschland um zwei Jahre zu verlängern, erklärt der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK) und Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Thomas Rachel MdB:
„Der Innenministerkonferenz ist mit der Entscheidung für eine Verlängerung der bestehenden Bleiberechtsregelung um zwei Jahre ein Schritt in die richtige Richtung gelungen.
Nun bekommen Flüchtlinge, welche bisher nur eine bis Ende dieses Jahres geltende Aufenthaltsgenehmigung hatten, eine zweite Chance auf ein dauerhaftes Bleiberecht. Das Votum der Innenminister ist ein positives Signal an alle, welche sich bereits ernsthaft um eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung bemühen und gewillt sind, ihren Lebensunterhalt in Deutschland eigenständig zu sichern.
Der durch die Entscheidung gewonnene Zeitraum von weiteren zwei Jahren muss jedoch im Sinne einer abschließenden humanitären Entscheidung für langjährig geduldete Ausländer sowie für Ausnahmefälle genutzt werden. Eine Zuwanderung in die Sozialsysteme kann nur verhindert werden, wenn die betroffenen Menschen eine realistische Chance haben Arbeit zu finden. Es ist uns ein großes Anliegen, dass für Familien und Menschen, die jahrelang bei uns leben, die in die Gesellschaft gut integriert sind und deren Kinder erfolgreich ihre Schullaufbahn absolvieren, dauerhafte Lösungen gefunden werden.“
Berlin, den 07.12.2009
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