Zur Verweigerungshaltung der SPD-Bundestagsfraktion in Bezug auf ein gemeinsames Vorgehen der Großen Koalition bei der Neuregelung des Umganges mit Spätabtreibungen erklärt der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK), Thomas Rachel MdB:
„Die Verweigerungshaltung der SPD-Bundestagsfraktion, sich einer notwendigen Neuregelung bei Spätabtreibungen anzuschließen, ist ein enttäuschender Rückschlag für die Bemühungen um den Schutz des vorgeburtlichen Lebens. Wer sich dieser Tage hinstellt und behauptet, die geltende Regelung reiche völlig aus, wird den enormen, medizinischen und ethischen Herausforderungen, vor denen wir angesichts der wachsenden Zahl von Spätabtreibungen stehen, nicht gerecht.
Eine Neuregelung ist in erster Linie um der Betroffenen willen dringend nötig: Frauen in solch schwierigen Situationen mit all den extremen Belastungen und Konflikten brauchen verlässliche, geregelte und verbindliche Beratungs- und Hilfsangebote. Es geht hierbei nicht um eine Änderung des Strafgesetzbuches, sondern um eine verbesserte Hilfe für die betroffenen Frauen. Es geht auch darum, wieder daran zu erinnern, dass eine schwere Erkrankung oder eine Behinderung des Ungeborenen allein kein ausreichender Grund für einen Schwangerschaftsabbruch ist.
Die behandelnden Ärzte sollten noch mehr als bisher in die umfängliche Aufklärung und Beratung auch über Unterstützungs- und Hilfsangebote einbezogen werden. Wir fordern deshalb u. a. die Einführung einer verpflichtenden dreitägigen Bedenkzeit zwischen Feststellung der Indikation und Durchführung des Abbruchs, die Beratungspflicht auch für die Fälle, die durch das Gendiagnostikgesetz nicht abgedeckt werden, sowie eine bessere und aussagekräftigere, statistische Erfassung bei den Schwangerschaftsabbrüchen im Sinne des vom Bundesverfassungsgericht auferlegten Nachbesserungs- und Beobachtungsauftrages.
Als Christlich Demokratische und Christlich Soziale Union wollen wir einen Beitrag zum Lebensschutz leisten und betroffene Eltern stärken und ermutigen. Wir tun dies in dem besonderen Bewusstsein, dass unsere Verantwortung und Fürsorgepflicht mit fortschreitender Schwangerschaft zunimmt und nicht abnimmt.“
Berlin, den 17.11.2008
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