Anlässlich der Äußerungen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bezüglich eines
Gottesbezuges in einer künftigen europäischen Verfassung erklärt der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK), Thomas Rachel MdB:
„Es ist ein wichtiges und ermutigendes Signal, wenn Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zu Beginn der deutschen EU-Ratspräsidentschaft den Wunsch nach einem Gottesbezug in der künftigen EU-Verfassung erneut in Erinnerung ruft. Im Gottesbezug liegt die große Chance, zum Ausdruck zu bringen, dass die politische Gestaltung des vereinten Europas in hinreichender Weise der unverzichtbaren religiösen Wertebindung bedarf. Ohne diese religiöse Bindung ist sein gesamtes kulturelles, humanistisches und geistiges Erbe weder denkbar noch kann es zukünftig lebendig bleiben.
Bundeskanzlerin Dr. Merkel hat ebenfalls mit Recht deutlich gemacht, dass sich mit der Berufung auf Gott keineswegs ein christlicher oder gar kirchlicher Monopolanspruch verbindet. Der Gottesbezug dient vielmehr in elementarer Weise dazu, den Transzendenzbezug des gesamten menschlichen Lebens im Sinne seiner unveräußerlichen Würde zu schützen und zu bewahren.
Europa muss mehr sein als eine bloße Wirtschaftsgemeinschaft. Es kann darüber hinaus nur dann zu einer wirklichen Identität finden, wenn es sich gemeinschaftlich auch auf seine unverwechselbar prägenden Wurzeln zurückbesinnt. Dazu gehört in zentraler Weise eben auch sein christliches Erbe. Wer dies zu verleugnen oder mit der polemischen Rede vom „Christenclub“ in Misskredit zu bringen trachtet, betreibt die Spaltung und nicht die Einheit Europas.“
Berlin, den 23.01.2007
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