Stammzellforschung in der EU – Schavan hat hart verhandelt

31.07.2006

Zu der Entscheidung des EU-Ministerrats zum 7. Forschungsrahmenprogramm und zur Stammzellforschung erklärt der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK), Thomas Rachel MdB:

„Im Rahmen der Formulierung des gemeinsamen Standpunktes für das 7. Forschungsrahmenprogramm im EU-Ministerrat waren bis zuletzt die bioethischen Regelungen umstritten. Nach übereinstimmender Auffassung der finnischen EU-Präsidentschaft, der Kommission und des Beschlusses des Europäischen Parlaments sollten in Art. 6 des Forschungsrahmenprogramms folgende Forschungstätigkeiten ausgenommen sein:

- Reproduktives Klonen,
- Arbeiten zur Keimbahnintervention,
- Die Erzeugung von Embryonen zu Forschungszwecken (einschließlich des therapeutischen Klonens).

Durch den Beschluss des Europäischen Parlaments, der Kommission und der EU-Präsidentschaft war die Finanzierung der Zerstörung von menschlichen Embryonen zur Gewinnung neuer embryonaler Stammzellen aber zugelassen.

Im Hinblick auf möglichst umfassenden Schutz des menschlichen Embryos hatte Bundesforschungsministerin Dr. Annette Schavan gegenüber den anderen EU-Mitgliedsstaaten deutlich gemacht, dass sie die bislang vorgesehenen Einschränkungen der EU zur Finanzierung embryonaler Stammzellforschung für keineswegs ausreichend hält. Sie hat deshalb ihrerseits im Vorfeld ein zusätzliches 4. Verbot gefordert, mit dem die Finanzierung von Forschung an und mit humanen Embryonen und damit auch zur Gewinnung von Stammzellen ausgenommen werden soll. Zusätzlich hat sie, orientiert an der deutschen Rechtslage, vorgeschlagen, für die Förderung von Forschung mit existierenden humanen embryonalen Stammzellen einen festen europäischen Stichtag festzusetzen.

Leider gab es für einen festen Stichtag bei der Mehrheit der anderen EU-Mitgliedsstaaten keine Unterstützung. Dieser Vorschlag für einen festen europäischen Stichtag war auch von der EKD und vom EAK als sinnvoll unterstützt worden.

Einzig aufgrund der deutschen Intervention von Bundesministerin Dr. Annette Schavan konnte nach schwierigsten Verhandlungen durchgesetzt werden, dass die EU die Zerstörung von Embryonen nicht finanzieren darf. Erstmals wurde dies in einer Protokollerklärung der EU-Kommission (verbindliche Rechtsgrundlage) bei der Beschlussfassung des Rates zum 7. Forschungsrahmenprogramm sichergestellt. Dies bedeutet einen Zugewinn an Rechtssicherheit im Hinblick auf den Embryonenschutz in der EU.

Angesichts anders lautender Beschlüsse des Europäischen Parlaments, der EU-Präsidentschaft, der ursprünglichen Absicht der EU-Kommission sowie der Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten ist dies ein bemerkenswertes Ergebnis. Zu Recht hat deshalb der EKD-Ratsvorsitzende, Bischof Dr. Wolfgang Huber, den Einsatz von Bundesforschungsministerin Annette Schavan gewürdigt, der zu dieser Zusatzerklärung geführt hat.

Angesichts von 25 Mitgliedsstaaten in der EU waren leider nicht alle unsere bioethischen Anliegen entsprechend unserem Verständnis vom Lebensschutz durchsetzbar. Deutschland hat jedoch mit seinen Verhandlungs- und Abstimmungsvorgehen das 4. Verbot auf EU-Ebene durchsetzen können. Es ging also darum, das in der konkreten Verhandlungssituation ethisch Erreichbare zu schützen. Die Entscheidung ist verantwortungsethisch begründet.“

Berlin, den 31.07.2006