Auf Initiative des Bundesvorsitzenden des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK), Thomas Rachel MdB, hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Beschluss gefasst, dass die Europäische Union keine verbrauchende Embryonenforschung aus EU-Mitteln finanzieren darf.
Thomas Rachel MdB: „Es schadet der breiten Akzeptanz europäischer Forschungsförderung und behindert die Verwirklichung gemeinschaftlicher Ziele, wenn nicht respektiert wird, dass verbrauchende Embryonenforschung in mehreren Mitgliedsstaaten als Instru-mentalisierung menschlichen Lebens, als Verstoß gegen die Menschenwürde und das Recht auf Leben verstanden wird.“
Thomas Rachel erinnerte an den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 16. Oktober 2003, in dem dieser an die EU-Kommission appelliert hatte, auch nach 2003 von der Förderung verbrauchender Embryonenforschung Abstand zu nehmen. Die Verhandlungen Ende 2003 auf EU-Ebene über die Frage, unter welchen Bedingungen embryonale Stammzellforschung nach Auslaufen des EU-Moratoriums gefördert werden sollten, waren damals gescheitert und ergebnislos abgebrochen worden. Auch das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm müsse im Bereich der Bioethik im Einklang mit den grundlegenden Verfas-sungsgrundsätzen der Mitgliedsstaaten stehen, betonte der EAK-Bundesvorsitzende. Entsprechend dem nun beschlossenen Bundestagsantrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion darf die Vernichtung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken, die in einigen EU-Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, eine Straftat darstellt, nicht durch das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm der EU gefördert werden. Gefördert werden dürfen nur Forschungsverfahren mit Stammzelllinien, die bereits zu einem festen Stichtag existierten. Stichtagsregelungen haben sich in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Deutschland bewährt.
Thomas Rachel fordert die Bundesregierung auf, entsprechend dem Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf EU-Ebene zu verhandeln und die Finanzierung einer verbrauchenden Embryonenforschung zu verhindern.
Berlin, den 25.02.2005
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