EAK fordert Kopftuchverbot und Hilfe für "Babyklappen" auf CDU-Bundesparteitag

27.11.2003

Der Evangelische Arbeitskreis der CDU/CSU (EAK) bringt zwei eigene Anträge auf dem kommenden Parteitag der CDU ein, den einen zum Verbot von Kopftüchern bei Lehrerinnen und Erzieherinnen und den anderen zur Unterstützung von sogenannten "Babyklappen". Der Bundesvorsitzende des EAK, Thomas Rachel MdB:

"Die Problematik und Konfliktträchtigkeit des Kopftuches als Symbol des politisierten und radikalen Islam darf nicht länger verkannt werden, auch wenn nicht jede Trägerin eines Kopftuches diese Ideologie damit verbindet. Die Botschaft hinter dem Kopftuch ist letztlich mit unserem Grundrecht, wonach Mann und Frau gleichberechtigt sind (Art. 3, Abs. 2 GG), nicht vereinbar und hemmt die nötige Integration von muslimischen Mitbürgern. Beim Kopftuchtragen bei gleichzeitiger Wahrnehmung öffentlicher Erziehungsverantwortung geht es aber nicht bloß um eine umstrittene privatreligiöse Angelegenheit. Wer in seiner Person als Lehrer bzw. Staatsbeamter keine Gewähr für eine neutrale Amtsführung leistet und dem Mäßigungsgebot widerstreitet, ist für ein solches Amt ungeeignet. Der EAK fordert darum ein in allen Ländern des Bundes einheitliches Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen und Erziehungseinrichtungen."

"Mit unserem Antrag zur Förderung sog. ,Babyklappen’", so Rachel weiter, "ist es unser Anliegen, Müttern und Kindern Hilfestellung in extremster Not zu geben. Im Vordergrund stehen dabei die Rettung des Lebens der Kinder und der Schutz all der Mütter vor gesellschaftlicher Diskriminierung, die ihrer Verantwortung in einer Zeit äußerster Krisenhaftigkeit nicht gerecht werden können. Kritiker betonen das Recht des Kindes, seine Herkunft erfahren zu können. Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung darf aber nicht zur unüberwindbaren Hürde für den Schutz des Lebens und der Gesundheit werden. Es ist gut für ein Kind, seine Herkunft zu kennen, wichtiger aber ist es zu leben. Es ist zu betonen, dass die Inanspruchnahme einer "Babyklappe" dem absoluten Ausnahmefall vorbehalten bleiben muss. Ein solches Angebot muss darum in jedem Fall in ein umfassendes diakonisches und seelsorgerliches Beratungs- und Hilfsangebot eingebunden sein, das den betroffenen Frauen tragfähige Alternativen eröffnet bzw. ihnen auch im Nachhinein die Möglichkeit eröffnet, sich doch für ein gemeinsames Leben mit dem Kind zu entscheiden."

Berlin, den 27.11.2003