Das deutsche Embryonenschutzgesetz gewährt dem menschlichen Embryo vom ersten Moment seiner Existenz an Schutz und Menschenwürde. Die Enquetekommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" hat dies in ihrem Zwischenbericht vom 12. November 2001 ausdrücklich bestätigt. Der Versuch einiger Politiker und Wissenschaftler, "Gewinnung" und "Import" von menschlichen Embryonen rechtlich unterschiedlich zu bewerten, also im Ausland entstandene Embryonen nach Deutschland zu importieren, birgt die große Gefahr in sich, den Schutz des Embryos auszuhöhlen.
Der Evangelische Arbeitskreis der CDU/CSU (EAK) fordert die Bundesregierung deshalb auf, den Importembryonaler Stammzellen nicht zuzulassen. Der Import widerspricht dem Geist des Embryonenschutzgesetzes. Die bestehende Gesetzeslücke muss in diesem Sinn geschlossen werden.
Die Möglichkeiten der Biomedizin werden das Leben künftig entscheidend prägen. Gleichzeitig werden jedoch neue ethische und moralische Fragen aufgeworfen, die das menschliche Dasein direkt betreffen. Insofern gibt es Hoffnungen und Erwartungen, aber auch große Ängste und Gefahren. Der Konflikt zwischen Ethik und Wirtschaftlichkeitsüberlegungen, zwischen Forschungsfreiheit und Gewissen, zwischen dem Wunsch nach Heilung und dem Recht auf Leben, hat gerade erste begonnen.
Die Unantastbarkeit der Würde des Menschen zu achten und zu schützen, ist nach Art. 1 unseres Grundgesetzes oberste Verpflichtung jeglichen staatlichen Handelns. An ihr müssen die Grenzen des wissenschaftlich Möglichen gemessen werden, auch wenn die rasante Entwicklung der Biomedizin für die Zukunft große Hoffnungen auf neue Therapieformen verspricht.
Die grundlegenden Fragen - Wer ist Mensch? - Welchen Schutz genießt er? – beantworten Enquetekommission, Embryonenschutzgesetz und Bundesverfassungsgericht einmütig. Leben beginnt mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Konsequenterweise ist die "Herstellung" und auch der Import von Stammzelllinien, die aus der Tötung menschlicher Embryonen gewonnen wurden, ethisch nicht vertretbar. "Gewinnung" und "Import" von menschlichen Embryonen, sei es für den Zweck der Forschung, sei es für den Zweck, zukünftig Kranke heilen zu können, lässt menschliches Leben zum bloßen Objekt verkommen. Auch ein noch so guter Zweck heiligt nicht diese Mittel.
Die Feststellung der Enquetekommission, dass angesichts der ethischen Konflikte die Gewinnung von Stammzellen aus Embryonen, nicht verantwortbar sei, ist wegweisend.
Die Wissenschaft ist sich einig, dass die Forschung mit embryonalen Stammzellen momentan nur eine vage Hoffnung für Kranke bietet. Andererseits gibt es gute Fortschritte bei der Forschung mit den ethisch unbedenklichen adulten Stammzellen.
Der EAK ist deshalb fest davon überzeugt, dass es zwingend ist, auf die Forschung mit aus menschlichen Embryonen gewonnenen Stammzellen zu verzichten und den Ausbau der Forschung mit adulten Stammzellen zu forcieren. Aus einer solchen eindeutigen forschungspolitischen Präferenz ergäben sich nicht zuletzt auch wirtschaftliche Standortvorteile für Deutschland.
Berlin, den 18.12.2001
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