Zum „Kompromiss“ der SPD in Brandenburg in der Frage von „LER“

15.10.2001

Bei der aktuellen Diskussion um „LER“ heuchelt die SPD in Brandenburg nun Kompromissbereitschaft. Dies ist jedoch nur ein Ablenkungsmanöver aus wahltaktischen Gründen. Die Brandenburger SPD brüskiert mit Ihrer Argumentation das Bundesverfassungsgericht und die Kirchen.

Der so genannte „Kompromiss“ bedeutet in Wirklichkeit, dass die SPD höchstens bereit ist, sich einen Vergleichsvorschlag des Bundesverfassungsgerichts anzuhören – und ihn dann gegebenenfalls abzulehnen.

Dies mag vielleicht ein großer Schritt für eine den Kirchen und dem Christentum weithin entfremdete Partei sein, es ist jedoch ein Witz für diejenigen, die begreifen, wie wichtig christlich geprägte Wertevermittlung in der Schule ist.

Die Kirchen und die CDU/CSU Bundestagsfraktion sind hingegen einen ehrlichen und echten Kompromiss eingegangen. Die bundesdeutsche Systematik hinsichtlich der Wertevermittlung sieht - dem Grundgesetz entsprechend - Religion als Pflichtfach vor. Die CDU/CSU hat sich immer für ein Wahlpflichtfach eingesetzt. Dies erkennt auch an, dass es religiös Ungebundenen und Uninteressierten möglich sein muss, einen Ethikunterricht zu besuchen.

In diese Systematik von Religion und Ethik passt das Fach „LER“ grundsätzlich nicht. Die CDU/CSU als Mitkläger beim Bundesverfassungsgericht ist aber bereit, „LER“ als Pflichtfach anzuerkennen. Dies ist der ehrliche Kompromissvorschlag der Kirchen und der CDU/CSU Bundestagsfraktion. Das anfängliche Ziel, „LER“ abzuschaffen, ist diesem Kompromiss gewichen.

Dafür verlangen die klagenden Parteien aber zu recht Religion als hinzutretendes Pflichtfach zu „LER“. Die Wahlpflicht kann nur lauten: „LER“ oder Religion. Etwas anderes verdient das Wort Kompromiss nicht. Die SPD hingegen lehnt diese Lösung qua Parteitag ab.

Die Bedingungen, die der SPD Parteitag an seine Kompromissbereitschaft geknüpft hat, nämlich Religion als Wahlpflichtfach auf keinen Fall zuzulassen, machen deutlich, dass kein echter Kompromiss angestrebt wird.

Das Land Brandenburg streicht mit Vehemenz die 4,5 Millionen DM hervor, die es für den Religionsunterricht in diesem Jahr ausgibt. 1994 seien es nur 800.000 DM gewesen.

Dies zeigt nur eins: Trotz der deutlichen Benachteiligung des Faches Religion steigt die Nachfrage nach diesem Unterrichtsfach. Das Land Brandenburg hat also – die berechtigte - Angst, dass bei Einführung von Religion als Wahlpflichtfach, „LER“ schnell zu einer Randerscheinung der brandenburgischen SPD-Bildungspolitik verkommt.

Mit dieser SPD wird es zu keinem echten und ehrlichen Kompromiss kommen!

Berlin, den 15.10.2001