Der Evangelische Arbeitskreis der CDU/CSU begrüßt den Vorstoß von Bundesinnenminister Otto Schily ausdrücklich, dass Religionsprivileg im Vereinsrecht abzuschaffen.
Der Islam sowie die Muslime in Deutschland müssen vor radikalen islamistischen Föderalisten geschützt werden. Religion darf nicht missbraucht werden.
Dies ist keine Einschränkung der Religionsfreiheit in Deutschland. Im Gegenteil! Die Religionsfreiheit wird von denen mit Füßen getreten, die ihren Terror und ihre radikalen Ansichten durch eine Religion legitimiert wissen wollen. Vor diesen radikalen Gruppen müssen die Religionsfreiheit und besonders die gläubigen Muslime in Deutschland geschützt werden.
Das Verbot radikaler islamistischer Gruppen in Deutschland wird den Dialog zwischen den Menschen verschiedener Religionen erleichtern.
Es muss deutlich werden, dass Deutschland keinen radikal religiösen Organisationen Raum gewährt, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen. Aus diesem Grund unterstützt der EAK die Forderung des Bayrischen Innenministers, Dr. Günther Beckstein, in Zukunft bei Einbürgerungen in allen Bundesländern den Verfassungsschutz als Prüfungsinstanz einzuschalten.
Ebenso muss bei der Einbürgerung ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung eingefordert werden. Die in der Demokratie gewährleisteten Freiheits- und Rechtsgüter müssen in unserem Land aktiv verteidigt und vor Aushöhlung geschützt werden.
Berlin, den 17.09.2001
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