Zu den erneuten Äußerungen des Kulturstaatsministers Nida-Rümelin zum therapeutischen Klonen

10.01.2001

Der heute eingeführte Kulturstaatsminister Nida-Rümelin gerät zunehmend in das ethische Fiasko seiner "klaren" Argumentation.

Mit seiner Antwort auf die nachvollziehbaren und deutlichen Bedenken aus Kirche, Politik und Ärzteschaft hat er sich einmal mehr als philosophischer Gen-Minister zu erkennen gegeben.

Ohne Zweifel wird sowohl dem zum therapeutischen Klonen freigegeben Embryonen wie auch dem zur Abtreibung vorgesehen Fötus die Menschenwürde geraubt. Dass es sich bei der Abtreibung nicht um "legalisierten Mord" handelt, liegt an der langen intensiven Diskussion, die schließlich dazu geführt hat, dass es sich allein aus dem engen Mutter-Kinder-Verhältnis ergibt, dass das heranwachsende Leben nicht gegen den Willen der Mutter geschützt werden kann.

Der § 218 StGB ist das Ergebnis einer Rechtsgüterabwägung. Mutter und Kind besitzen zwar die Menschenwürde, doch wird in einem Konfliktfall die Verantwortung für die Menschenwürde des Kindes der Gewissensentscheidung der Mutter anheim gestellt. Ein solches Verhältnis zwischen denen, die Embryonen klonen und dem zu klonenden Embryo existiert nicht. Es herrscht keine körperliche noch seelische Bindung, die eine Rechtsgüterabwägung zulassen würde. Es ist mehr als fraglich, ob eine Rechtsgüterabwägung zwischen erkrankten Menschen und einem Embryo stattfinden kann und darf.

Der Menschenwürdebegriff des neuen Kulturstaatsministers läuft also auch weiterhin dem herrschenden Bedeutungsgehalt zuwider.

Berlin, den 10.01.2001