PM: „Freiwilligkeit der Organspende sichern, Aufklärungs- und Registrierungspotenziale heben“

26.06.2026

„Freiwilligkeit der Organspende sichern, Aufklärungs- und Registrierungspotenziale heben"

In seiner Rede in der heutigen Plenardebatte im Deutschen Bundestag zum Thema „Organspende“ erklärte der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK), Thomas Rachel MdB:

„Wir können uns nicht damit abfinden, dass Menschen sterben, weil es zu wenige Organspenden in Deutschland gibt.
Es ist jedoch nicht der richtige Weg, wenn jede verstorbene Person automatisch als Organspender gelten soll, wenn sie nicht zu Lebzeiten einer Organspende widersprochen hat. Das Prinzip der Selbstbestimmung würde dadurch Schaden nehmen.
Im gesamten Medizinrecht wird aus guten Gründen vom Prinzip des informierten Einwilligens (‚informed consent‘) ausgegangen. Aus einem fehlenden Widerspruch eine pauschale Zustimmung abzuleiten, ist darum problematisch. Denn die Organspende ist ein besonderer Akt der Nächstenliebe und des christlichen Freiheitsverständnisses in der Verantwortung vor Gott und den Menschen. Sie hat einen höchsten, moralischen Wert, der aber nicht staatlich erzwungen werden bzw. zu einer administrativ durchgesetzten Pflicht zum Handeln werden darf.
Eine Zustimmungsregelung passt deutlich besser zu unserem Leitbild eines frei und selbstbestimmt handelnden Menschen. So nehmen wir die Menschen ernst. Deshalb unterstütze ich den Antrag ‚Freiwilligkeit der Organspende sichern, Aufklärungs- und Registrierungspotenziale heben‘.“