„Leihmutterschaft ist in Deutschland aus guten Gründen gesetzlich verboten. So soll es aus Sicht des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK) auch bleiben. Kommerzialisierung, Ausbeutung und gesundheitliche Risiken müssen generell verhindert werden.
Auch die CDU Deutschlands hat zum Thema Leihmutterschaft eine eindeutige Beschlusslage, nämlich die Ablehnung jeder Form von Leihmutterschaft aufgrund der gravierenden ethischen, rechtlichen und praktischen Bedenken gegen dieses Geschäftsmodell. Als EAK haben wir den diesbezüglichen Antrag der Frauen Union (FU) auf dem letzten CDU-Bundesparteitag in Stuttgart vollauf unterstützt. Die Selbstbestimmung endet dort, wo andere Menschen zum Mittel werden.“

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