38. Bundestagung in Fulda am 16./17. März 2001

16.03.2001

Der Evangelische Arbeitskreis der CDU/CSU stellt mit Bedauern fest, dass in den vergangenen Jahren an kirchlichen Feiertagen, insbesondere dem Buß- und Bettag, CDU-Veranstaltungen und kommunale Ausschusssitzungen zur Gottesdienstzeit stattgefunden haben.

Der Evangelische Arbeitskreis bittet die Organe der CDU auf allen Ebenen, Gottesdienstzeiten von Parteiveranstaltungen und Gemeinderats- und Ausschusssitzungen freizuhalten.

Dem Gesetz zur Abschaffung des Buß- und Bettag zugunsten der Finanzierung der Pflegeversicherung hat die CDU in Regierungsverantwortung zugestimmt.

Seit dieser Zeit ist der Buß- und Bettag kein gesetzlicher Feiertag mehr.

Für die Christen in der CDU ist eine parallel zu einem Gottesdienst stattfindende Parteiveranstaltung nicht nur ein Gewissenskonflikt sondern auch ein Ärgernis.

Die CDU als eine dem christlichen Wertegerüst verpflichtete Partei tut gut daran, den Buß- und Bettag durch ihre Terminplanung als kirchlichen Feiertag zu schützen. Durch ein konsequentes Verhalten in dieser Frage, wächst das Vertrauen der Christen zur CDU als der „C“ Partei in Deutschland.

Berlin, den 16.03.2001