Anlässlich eines Gespräches des Bundesvorstandes des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK) mit dem bayerischen Staatsminister für Inneres und Synodalen der Ev.-Luth. Kirche Bayerns, Dr. Günther Beckstein, erklärt der EAK-Bundesvorsitzende, Thomas Rachel MdB, zur Debatte um das Zuwanderungsgesetz:
"In die festgefahrene Debatte um ein neues Zuwanderungsgesetz muss wieder Bewegung kommen. Der EAK unterstützt all diejenigen, die das Zustandekommen einer vernünftigen und ausgewogenen Einigung in dieser so wichtigen Frage befördern. Der EAK bejaht die Verhandlungslinie der Union und erwartet von Rot-Grün ein entsprechendes Entgegenkommen, damit die aktuellen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und die Probleme der anstehenden Osterweiterung hinreichend Berücksichtigung finden.
Im Hinblick auf die Kernpunkte des Zuwanderungsgesetzes, vor allem in den Themenfeldern Arbeitsmigration, Integration, Härtefallregelung und nichtstaatliche / geschlechtsspezifische Verfolgung liegen die Positionen zwar noch auseinander. Trotzdem muss bei so viel grundsätzlichem politischen Dissens eine tragfähige Lösung gesucht werden. Dabei bleibt für uns Christdemokraten klar, dass Menschen, die aus politischen oder religiösen Gründen verfolgt werden, weiterhin Asyl und Zuflucht in Deutschland bekommen müssen. Dies entspricht den ethischen Grundsätzen des christlichen Menschenbildes.
Eine Lösungsnotwendigkeit sehe ich deshalb besonders im Bereich der humanitären Probleme. Diese müssen am dringendsten angegangen werden. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach bestimmten Fristen anstelle der bisherigen sog. "Ketten-
duldungen" wäre hier beispielsweise ein gangbarer Weg. Die Schaffung möglichst klarer Rechtssicherheit auf der einen Seite und die Möglichkeiten menschenwürdiger Einzelfallprüfung auf der anderen Seite müssen hierbei höchste Priorität haben. Im gemeinsamen Wort der Kirchen zu den Herausforderungen durch Migration und Flucht (1996) wird darum zu Recht darauf hingewiesen, dass es unter den Geboten Gottes nur wenige gibt, "die dem Schutzgebot gegenüber Fremden und Flüchtlingen an Gewicht und Eindeutigkeit gleichkommen" (a.a.O., S.45).
Hauptstreitpunkt bleibt sicherlich die unterschiedliche Beurteilung des Steuerungsbedarfs bei der Zuwanderung, vor allem soweit sie in den Arbeitsmarkt erfolgt. Eine Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme kann sicherlich niemand wollen. Denn diese sind bereits extrem belastet. Bei derzeit 4,3 Millionen Arbeitslosen in Deutschland und einer hohen Arbeitslosenquote bei den bereits hier lebenden Ausländern gilt es – im Sinne von Integrationsfähigkeit und sozialer Vertretbarkeit – sehr behutsam abzuwägen.
Integration kann nur gelingen, wenn sie von beiden Seiten angegangen wird. Ein Schlüssel für das Gelingen von Integration liegt in der Beherrschung der deutschen Sprache und der aktiven Bejahung der verfassungsmäßigen Grundlagen. Der Entwicklung von Parallelgesellschaften muss entgegengewirkt werden. Bereits im vorschulischen und schulischen Bereich müssen deshalb ausreichende Deutschkenntnisse vermittelt werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, nun endlich auch die Finanzierung von Integrations- und Deutschkursen auf Bundesebene zu initiieren. Die Kommunen sind angesichts der Finanzsituation dazu nicht in der Lage."
Berlin, den 28.01.2004
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