EAK: Antidiskriminierung von behinderten Menschen in deutschen Pressekodex aufnehmen

17.02.2005

Der Evangelische Arbeitskreis der CDU/CSU (EAK) fordert den Deutschen Presserat auf, einen konkreten Passus gegen die Diskriminierung von behinderten Menschen in den Pressekodex aufzunehmen. Damit unterstützt der EAK mit Nachdruck die Forderung von Verbänden und Einzelpersonen, der Ziffer 12 des Pressekodexes einen Passus zur Antidiskriminierung Behinderter hinzuzufügen.

In seiner bisherigen Form schreibt der Pressekodex vor, dass niemand wegen seines Geschlechts, seiner Rasse, seiner Religion oder seiner sozialen oder nationalen Herkunft bei der Berichterstattung in der Presse diskriminiert werden darf. Ein expliziter Hinweis auf behinderte Men-schen fehlt. Im Grundgesetzartikel 3, der als Vorlage für den Antidiskri-minierungsabsatz im Pressekodex diente, wird hingegen die Gruppe der Behinderten inzwischen ausdrücklich erwähnt. Bei einer Grundgesetzänderung aus dem Jahr 1994 war die Gruppe der Menschen mit Behinderung aufgenommen worden.

Der EAK-Bundesvorsitzende Thomas Rachel MdB betont, „dass die Gleichstellung behinderter Menschen eine gesellschaftliche Aufgabe ist. Hier ist nicht nur die Politik, sondern sind alle gesellschaftlichen Gruppen gefordert. Den Medien kommt hier eine herausragende Bedeutung bei der öffentlichen Meinungsbildung zu. Insofern hat die Presse eine besonders starke Verantwortung".

Der EAK fordert daher die Anpassung des Pressekodexes bei der diesjährigen Überarbeitung durch den Presserat. Die Protestanten folgen dabei ihrem Anliegen, „Diskriminierungen behinderter Menschen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens abzubauen". Hierzu gehört auch die Gleichstellung bei der Presseberichterstattung.

Berlin, den 17.02.2005