Gegen Adoptionsrecht für homosexuelle Paare

02.07.2004

Der von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegte Gesetzentwurf "zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes" ist abzulehnen, weil er die von der Verfassung geschützte Ehe und Familie in seiner tragenden Funktion für die Gesellschaft relativiert. Wie Äußerungen von rot-grünen Politikern zeigen, betrachten die Koalitionsfraktionen das Gesetz nur als einen Schritt zu der letztlich angestrebten Gleichstellung von Homosexuellen mit "normalen" Eltern im Adoptionsrecht. Damit wird es zur Legitimierung weiterer rechtlicher und vor allem finanzieller Gleichstellungsansprüche dienen. Das zu fordernde Abstandsgebot zu Art. 6 des GG gerät dadurch unweigerlich zur bloßen Farce.

Dem halten wir entgegen, dass das Kind Vater und Mutter als Eltern braucht. Für ein möglichst natürliches Kindesverhältnis ist es wichtig, dass es mit den Eltern sowohl eine Frau als auch einen Mann als engste Vertrauens- und Bezugspersonen hat. Durch den vorgelegten Gesetzentwurf drohen darüber hinaus die grundlegenden Rechte der leiblichen Eltern weiter in den Hintergrund zu geraten.

Ehe und Familie sollen weiterhin Leitbild unserer Gesellschaft bleiben. Sie bieten die beste Grundlage für Kinder, in einer umsorgten Umgebung aufzuwachsen und von Vater und Mutter für den eigenen Lebensweg zu lernen.

Artikel 6 des Grundgesetzes schützt ganz bewusst Ehe und Familien und legitimiert insofern die besondere rechtliche und finanzielle Behandlung durch den Staat. Dies steht einer völligen Gleichstellung von homosexuellen Lebenspartnerschaften entgegen.

Berlin, den 02.07.2004