Gesetzliche Regelung zur Stärkung von Patientenverfügungen ist notwendig

12.07.2007

Zur Veröffentlichung der „Eckpunkte des Rates der EKD für eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen“ erklärt der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK), Thomas Rachel MdB:

„Die Forderung des Rates der EKD nach einer gesetzlichen Regelung zur Stärkung von Patientenverfügungen ist zu unterstützen. Das gestern veröffentlichte Eckpunktepapier unterstreicht auf der Basis des christlichen Menschenbildes die Bedeutsamkeit, das Selbstbestimmungsrecht des Patienten und die ärztliche Fürsorgepflicht miteinander in Einklang zu bringen. Es stellt somit insgesamt eine gelungene und ausgewogene Orientierungshilfe für die mit dem Instrument der Patientenverfügung verbundenen ethischen Grundfragen am Ende des Lebens dar.

Als wesentlich für eine künftige Regelung wird mit Recht die Notwendigkeit der Schriftform von Patientenverfügungen gefordert und gleichzeitig ihre hilfreiche Ergänzung durch eine vorsorgende Vollmacht empfohlen. Von der sinnvollen Forderung einer Reichweitenbeschränkung auf Erkrankungen so genannten „irreversiblen tödlichen Grundleidens“ sollte grundsätzlich nicht abgegangen werden.

Vor dem Hintergrund der Diskussionen um die Reichweitenbegrenzung ist es jedoch zu begrüßen, dass das Papier in bestimmten ethischen Grenzfällen, wie beispielsweise dem Wachkoma und der fortgeschrittenen Demenz, für eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechtes in Patientenverfügungen eintritt. Eine vorausverfügte zeitliche Begrenzung lebenserhaltender Maßnahmen sollte hier unter bestimmten Bedingungen genauso verbindlich angesehen werden können wie der Wunsch nach fortgesetzter Behandlung.“

Berlin, den 12.07.2007