Zum Euthanasiegesetz in den Niederlanden

29.11.2000

Der aktuelle Beschluß des niederländischen Parlaments legalisiert die aktive Sterbehilfe und die Selbsttötung mit Hilfe eines Arztes.

Die Verabschiedung des Gesetzes bedeutet, dass die bisherige strikte Ächtung der Euthanasie nun erstmals durchbrochen wird.

Dieser Schritt ist weder ein Erfolg für die Patienten, noch ein Erfolg für die Ärzteschaft.

Keinem Arzt ist die Durchführung des Todeswunsches zuzumuten, keinem Menschen die endgültige Entscheidung.

Das niederländische Parlament hat sich damit einem Trend gebeugt, der dem Menschen eine absolute Freiheit über sich selbst und über andere einräumt.

Der Evangelische Arbeitskreis (EAK) der CDU/CSU betont: Jede Freiheit ist begrenzt durch die Würde des Menschen und die Verantwortung dem Nächsten gegenüber. Insbesondere die Würde von Alten, Kranken und Behinderten muß auch weiterhin unantastbar bleiben.

Mit der Verabschiedung des Euthanasiegesetzes setzt man sich in den Niederlanden über die christlichen Regeln des menschlichen Lebens und Sterbens hinweg.

Die Begleitung von Kranken und Sterbenden durch Mitgefühl, Zuwendung und medizinische Versorgung wird ersetzt durch einen schnellen Tod. Es stellt sich die Frage, ob die Sterbebegleitung den politisch Handelnden zu teuer und zu unbequem ist.

Der Wunsch nach „Sterbehilfe“, so definiert es das ratifizierte Gesetz, muss „bei freiem Willen und klarem Verstand“ ausgesprochen werden. Jeder, der bereits Schwerstkranke und Sterbende gepflegt hat, erkennt die Absurdität dieses gesetzlichen Gedankens.

Es ist zu befürchten, dass die niederländische Entscheidung nun einen Stein ins Rollen bringen wird, der letztendlich zu einer allgemeinen Akzeptanz der Euthanasie führen wird.

Der Euthanasiegedanke bricht sich zunehmend die Bahn - dies wird immer deutlicher. Am Anfang und am Ende des Lebens kann sich der Mensch seiner Würde und seines Lebensrechtes nicht mehr sichersein.

Das zeigt auch die parallel laufende Diskussion in der Gentechnologie. Dieser Gedanke, der das aktive Sterben behandelt, begegnet uns unter dem Verdikt einer tödlichen Barmherzigkeit.

Nicht vor dem Mißbrauch dieses Gesetzes muß gewarnt werden, sondern vor dem Gesetz an sich.

Berlin, den 29.11.2000