Zum Thema „Ein gerechtes Gesundheitssystem“

10.05.2002

Die Unantastbarkeit der Würde des Menschen verlangt ein gerechtes Gesundheitswesen. Solidarität und Eigenverantwortung, Transparenz und Begrenzung auf die notwendigen Leistungen sind die grundlegenden Elemente für eine gerechte medizinische Versorgung unabhängig von Alter, Geschlecht, Einkommen und Art der Erkrankung. Die Erkenntnisse medizinischen Fortschrittes sind auch bei begrenzten Finanzen durch verantwortliches Handeln von Patienten und Leistungserbringern im notwendigen Umfang für alle Menschen erbringbar.

Die Entscheidung über das medizinisch Notwendige bleibt in der Verantwortung des Arztes, dabei wird die Eigenverantwortung des Patienten durch Transparenz, Wahlfreiheit und Beteiligung ermöglicht und eingefordert.

Die Begrenzung auf die notwendige medizinische Versorgung vermeidet die ungerechte unterschiedliche Versorgung (Zwei-Klassen-Medizin), aber auch die ungerechte Ausnutzung des Solidarsystems durch Inanspruchnahme oder Anordnung von medizinischen Leistungen. Es ist unerlässlich, dass der Einzelne im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Erhaltung des Systems beiträgt, indem er seinen Anspruch auf die notwendige Versorgung beschränkt und Angebote der Prävention wahrnimmt. Mit dem Bewusstsein der Verantwortung für den eigenen Körper wird auch die Notwendigkeit, Vorsorge zu betreiben, deutlich. Die Gottesebenbildlichkeit des Menschen sollte vor allem für Christen das Selbstverständnis für einen verantwortungsvollen und sorgsamen Umgang mit der eigenen Gesundheit sein.

Die Erwartungen an ein gerechtes Gesundheitssystem überfordert jeden einzelnen Beteiligten, ihnen kann nur gesamtgesellschaftlich standgehalten werden. Kirchen und Christen sind herausgefordert , die ethischen Entscheidungen nicht nur am Anfang und Ende des menschlichen Lebens, sondern auch in Krankheit und Behinderung zu suchen und mit der Gesellschaft zu finden.

Berlin, den 10.05.2002