Zum Urteil des Brandenburger Verfassungsgerichtes bezüglich des Lebenskundeunterrichtes

16.12.2005

Zum gestrigen Urteil des Brandenburger Verfassungsgerichts, das den Weg für einen weltanschaulichen Lebenskundeunterricht in Brandenburg ebnet, erklärt der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK), Thomas Rachel MdB:

„Das Urteil des Brandenburger Verfassungsgerichtes hat deutlich gemacht, dass allen Religionsgemeinschaften grundsätzlich das gleiche Recht zukommt, gemäß Art. 7,3 GG Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen erteilen zu dürfen. Das trifft dem Urteil zufolge nun auch auf die Vertreter des „Humanistischen Verbandes“ zu, die sich mit ihrem Bekenntnis zum Atheismus und Agnostizismus als eine „Weltanschauungsgemeinschaft“ etablieren wollen.

Die Art und Weise jedoch, wie sich der Humanistische Verband für die Legitimierung seines eigenen Faches antikirchlicher und antichristlicher Propaganda bedient, lässt für die inhaltliche Ausrichtung eines solchen künftigen Faches nichts Gutes erwarten. Wenn der Bundesvorsitzende des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD), Dr. Horst Groschopp, äußert, das Urteil belege, dass es möglich sei, die „Privilegierung der großen Kirchen schrittweise abzuschaffen“, steht er mit dieser Behauptung nicht auf dem Boden unserer Verfassung. Darüber hinaus liegt der Verdacht nahe, dass das Fach „Humanistische Lebenskunde“ den schulischen Unterricht lediglich für die eigenen ideologischen Zwecke funktionalisieren soll.

Man darf darum zweifeln, ob ein solches Fach den inhaltlichen und pädagogischen Zielrichtungen eines Wertefaches genügt und an den Schulen einen wirklich konstruktiven Beitrag zur Verständigung zwischen Religionen und Weltanschauungen beitragen kann.“

Berlin, den 16.12.2005